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EWG - Betriebserlaubnis
...für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheiten nach der Richtlinie:
97/24/EU Anhang 9
Laut § 19 Absatz 2, StVZO, in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Auspuffanlagen mit Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung.
Demzufolge kann auch die Vorlage solcher Unterlagen nicht verlangt werden.
Monticello im Juli 1999
SITO GRUPPO INDUSTRIALE
Achtung: Vergewissern Sie sich bitte, dass Ihr Fahrzeug auch noch nach
der Montage der Auspuffanlage den für die Beibehaltung der ABE vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen Abgaswerten entspricht! Ggf. kann es
notwendig sein einen als Ersatzteil separat angebotenen
Einschubkatalysator zu montieren.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, hilft Ihnen unsere Hotline!
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