Sie haben eine Reklamation? zurück zur Kontaktseite

Auch bei den besten Produkten und bei der sorgfältigsten Produktionsüberwachung kann es vorkommen, daß ein Produkt fehlerhaft ist  oder nicht den Erwartungen entspricht.

Damit Sie als Kunde in einem solchen Fall schnell Hilfe bzw. Ersatz erhalten oder auch eine Lösung Ihres Problems angeboten bekommen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Erläuterungen.

1. Die Reklamationsmeldung hat grundsätzlich bei Ihrem Lieferhändler unter Vorlage Ihres Kaufbelegs  zu erfolgen, weil nur dieser weiß, bei welchem seiner Großhändler er Ihre Auspuffanlage bezogen hat.

2. Reklamationen können nur vom Fachhändler bearbeitet werden. Ein Einschicken einer Reklamation an die Sito-Technikhotline von MCA-SERVICE in Deutschland kann genauso wenig bearbeitet werden, wie ein Einschicken an das Werk in Italien. Sendungen jeglicher Art, ob frei oder unfrei geschickt, werden grundsätzlich nicht angenommen. Aus Versehen angenommene Sendungen werden nicht bearbeitet und gelten als nicht erhalten.


3. Da es bei unseren Produkten genau wie bei anderen Markenprodukten zunehmend Plagiate und Kopien aus Fernost gibt, kann ein Ersatz bzw. eine Reklamationsbearbeitung grundsätzlich nur nach Begutachtung im Werk erfolgen.

4. Die Fa. Sito leistet bei positiver Beurteilung eines Garantieanspruches  immer  frachtfreien Ersatz für die Auspuffanlage selbst. Montagearbeiten, Messungen etc. werden nicht erstattet


5. Eine Reklamationsberabeitung nach Vorlage der Meldung bei uns im Haus, dauert ca. 10 Tage. Der Lieferhändler erhält dann umgehend  Bescheid und kann dann ggf. kostenlosen Ersatz leisten.


6. Eine Reklamation muß beim Lieferhändler begründet werden entweder durch visuelle Begutachtung  eines Schadens oder durch z.B. eine schriftliche Mängelrüge eines TÜV, DEKRA oder Polizeiprotokolls. So reicht z.B. für eine Mängelmeldung nicht aus zu sagen : „ Die Anlage ist  subjektiv zu laut  oder passt nicht oder gehört nicht an das Fahrzeug„ – dies muß durch ein Protokoll belegt werden.


7. Ersatz wird geleistet nur  für Anlagen , die über das deutsche Fachhändlernetz vertrieben wurden. Für sog. Grauimporte wird grundsätzlich kein Ersatz geleistet, da nicht sichergestellt werden kann, dass es sich nicht um original Ware handelt. Auch für sogenannte "2.Wahl"-Artikel wird keine Garantie gewährt.

8. Bei  Reklamationen von Auspuffanlagen ohne Beleg oder in Einzelteilen, die z.B. über E-Bay bezogen werden, lehnt der Hersteller grundsätzlich jegliche Garantieansprüche ab.


9. Für Auspuffanlagen, die bei Sportveranstaltungen eingesetzt werden gibt es grundsätzlich keine Garantieansprüche.


10. Das  Entdrosseln der Auspuffanlage z.B. bei einem 50er Roller  durch Entfernen der Reduzierhülse oder bei einer SBK / X3-Anlage durch Entfernung der Schweißpunktsicherung/Sicherungsschraube,  führt automatisch zum Erlöschen des Garantieanspruchs. Sollte ein eventueller Schaden aber nicht ursächlich im Zusammenhang mit dem Entdrosseln stehen, kann jedoch eine Kulanzbearbeitung erfolgen. Das steht jedoch ausschließlich im Ermessen des Lieferhändlers.


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